Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wirksam ab dem 1. Mai 2020 | Archivierte Versionen

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Diese Bestimmungen regeln die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Dienstleistung des Händlers CUSTOMER CARE TECHNOLOGIES S.L. (Steuernummer: B66546425), im Folgenden Populetic, mit Sitz in Rambla Iberia, 97 PLZ: 08205 Sabadell (Barcelona), eingetragen im Handelsregister von Barcelona, Band 44875, Registerblatt 129, Blatt Nummer B-470060.

2. Vereinbarung

2.1 Wenn der Klient das Vollmachtdokument unterschreibt, akzeptiert er gleichzeitig automatisch die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.2 Eine Vereinbarung wird nur geschlossen, wenn Populetic zustimmt, die Reklamation des Klienten zu bearbeiten. Populetic hat das Recht, aus irgendeinem Grund auf die Bearbeitung von Reklamationen zu verzichten. Im Falle eines Rücktritts wird Populetic den Klienten benachrichtigen.

2.3 In dem Moment, in dem der Klient die Vereinbarung mit Populetic abschließt, gewährleistet er, dass er rechtsfähig ist, die Vereinbarung abzuschließen.

2.4 Der Klient gewährleistet, dass die Reklamation keinem Dritten zugewiesen worden ist und kein unerledigter Rechtsstreit zwischen dem Klienten und der Fluggesellschaft wegen derselben Angelegenheit existiert. Nachdem die Vollmacht unterschrieben ist, darf der Klient keinen Dritten beauftragen, die Reklamation fortzusetzen oder einem Dritten zuweisen. Jegliche gegebenenfalls bestehende Vereinbarung oder Zuweisung muss vor Unterzeichnung des Formulars der Abtretung von Rechten oder Vollmacht aufgelöst werden.

2.5 Falls der Klient nach Formalisierung der Vollmacht eine Direktzahlung oder irgendeine andere Art von Entschädigung von der Fluggesellschaft erhält, ist er verpflichtet, Populetic unverzüglich zu informieren. Solche Zahlungen werden als Entschädigung für Flugvorfälle angesehen. Nach Unterzeichnung des Formulars der Abtretung von Rechten oder Vollmacht ist der Klient verpflichtet, jegliche Verhandlung mit der Fluggesellschaft zu unterlassen und jede Mitteilung der Fluggesellschaft an Populetic weiter zu leiten, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

2.6 Die Vereinbarung endet:

  • 1) Wenn die Entschädigung von Populetic akzeptiert, Populetic die Zahlung von der Fluggesellschaft erhalten und diese nach Abzug der fälligen Gebühren an den Klienten überwiesen hat.
  • 2) Wenn Populetic nach Analyse des Falls feststellt, dass sich die Weiterverfolgung der Reklamation nicht lohnt und dem Klienten mitteilt, dass diese Reklamation nicht weiterverfolgt wird.

3. Leistungsbeschreibung:

3.1 Populetic wird die Forderung außergerichtlich und gerichtlich bearbeiten, um eine finanzielle Entschädigung für den Klienten in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften für die Beförderung von Fluggästen und Gepäck im Luftverkehr zu erhalten.

3.2 Flugdaten und weitere Informationen müssen über die Webseite, E-Mail, Telefon oder andere mit Populetic kompatible elektronische- oder Softwarelösungen an Populetic gesendet werden. Nach Erhalten des Antrags wird Populetic die Durchführbarkeit der Forderung überprüfen.

3.3 Um die Reklamation der Klienten erfolgreich bearbeiten zu können, benötigt Populetic das vom Klienten unterschriebene Vollmachtsdokument oder Mandat, das über die Webseite, E-Mail oder per Post versendet werden kann. Nach Formalisierung der Vollmacht wird Populetic die Reklamation gegen die Fluggesellschaft so schnell wie möglich einreichen und den gesamten Prozess abwickeln.

3.4 Populetic wird versuchen, auf der Grundlage ihrer Erfahrungen eine für den Klienten zufriedenstellende Einigung zu erzielen. Wenn aber Populetic innerhalb einer angemessenen Frist keine Antwort von der Fluggesellschaft erhält oder die Antwort der Fluggesellschaft negativ ist, wird der Vorgang an einen der Anwälte zur Klageerhebung weitergeleitet.

3.5 Für den Fall, dass ein gesetzlicher Vertreter bestellt wird, um ein gerichtliches Verfahren einzuleiten, wird der Klient Populetic gestatten, diesem Zugang zu allen an Populetic übermittelten Daten zu gewähren und dem gesetzlichen Vertreter gestatten, die Informationen über das Verfahren an Populetic zu übermitteln. Wenn zusätzliche Unterlagen erforderlich sind, wie zum Beispiel eine Bevollmächtigung, eidesstattliche Versicherung, Ermächtigung, Abtretung von Rechten oder andere für das Gericht relevante Unterlagen, verpflichtet sich der Klient, diese zu unterzeichnen und zu bezahlen.

3.6 Stellt der beauftragte gesetzliche Vertreter fest, dass die Erfolgsaussichten gering sind, wird der Klient darüber informiert und Populetic wird die Klage nicht weiter verfolgen.

3.7 Wenn Populetic oder der vertraglich beauftragte gesetzliche Vertreter Klage zur Durchsetzung des Anspruchs erhebt, übernimmt Populetic im Falle einer Niederlage in dem Rechtsstreit alle Kosten, die sich aus diesem Verfahren ergeben. Für den Fall, dass der Streit gewonnen oder eine Vereinbarung zwischen der Fluggesellschaft und Populetic geschlossen wird, berechnet Populetic die vereinbarten Gebühren.

3.8 Der Klient erklärt sich damit einverstanden, dass nur Populetic einen Vorschlag der Fluggesellschaft oder ihrer Vertreter annehmen kann. Der Klient ermächtigt Populetic daher, jeden Vorschlag aufgrund seiner Erfahrung anzunehmen oder abzulehnen.

4. Gebühren und Provisionen:

4.1 Populetic bearbeitet die Forderung des Klienten ohne anfängliche Kosten, stellt aber im Erfolgsfall seine Dienste in Rechnung. Wenn Populetic eine Entschädigung für den Klienten erhält, ist Populetic berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von 25% der erhaltenen Entschädigung zuzüglich der entsprechenden Mehrwertsteuer zu berechnen. Für den Fall, dass Populetic rechtliche Schritte hätte unternehmen müssen, um die Entschädigung zu erhalten, wird Populetic eine zusätzliche Klagegebühr in Höhe von 8% der erhaltenen Entschädigung zuzüglich der Mehrwertsteuer erheben, die zusammen mit der Servicegebühr von der Entschädigung des Klienten abgezogen wird.

4.2 Erhält der Klient die finanzielle Entschädigung direkt von der Fluggesellschaft oder dem Gericht, ist er verpflichtet, Populetic zu informieren und die vereinbarten Gebühren zu zahlen. Wenn der Klient Populetic nicht über die erhaltenen Einnahmen informiert, wird davon ausgegangen, dass er bösgläubig und fahrlässig gehandelt hat, und er muss auch die entsprechenden Provisionen zahlen.

4.3 Der Klient kann seine Reklamation jederzeit stornieren, solange die Dienstleistung nicht ausgeführt wurde, obwohl er verpflichtet ist, Populetic für die tatsächlich erbrachten Leistungen zu bezahlen, die bis zur Einreichung des Rechtsstreits mit 50 Euro und ab diesem Zeitpunkt mit 25% des geforderten Betrags bewertet werden. Ebenso werden die angegebenen Beträge gezahlt, wenn es zu doppelten Reklamationen oder Fahrlässigkeit seitens des KLIENTEN kommt.

4.4 Das Gerichtsverfahren gilt als eingeleitet, sobald Populetic einen Rechtsanspruch geltend gemacht hat. In den meisten Fällen wird keine Anhörung erforderlich sein, sodass keine zusätzlichen Kosten für den Klagevertreter oder Notar anfallen. Eine Hauptverhandlung ist nur dann erforderlich, wenn die Fluggesellschaft oder der Richter diese beantragt. In diesem Sinne erklärt sich der Klient bereit, an der Hauptverhandlung teilzunehmen und/oder gegebenenfalls eine Prozessvollmacht oder “apud acta” (der Klient muss vor Gericht gehen) zu erteilen. Wenn der Klient aus irgendeinem Grund nicht an der Anhörung teilnehmen kann, kann Populetic den Klienten durch einen Anwalt auf Kosten des Klienten vertreten, ist aber nicht dazu verpflichtet, dies zu tun. Die ungerechtfertigte Abwesenheit des Klienten bei der Anhörung berechtigt Populetic, seine Gebühren entsprechend der Höhe des geforderten Betrags zu fordern. Werden der Fluggesellschaft infolge des Nichterscheinens des Klienten bei der Anhörung Kosten auferlegt, so trägt der Klient die Kosten des Verfahrens.

4.5 Wird mit dem Luftfahrtunternehmen eine Vereinbarung getroffen, in der neben der Zahlung des geforderten Betrags auch die Zahlung von Anwaltskosten und/oder anderen Kosten vereinbart wird, so tritt der Kunde den zu seinen Gunsten für diese Konzepte generierten Kredit an Populetic ab.

4.6 Für den Fall, dass ein Urteil ergeht, in dem das Unternehmen neben der Zahlung des geforderten Betrags zur Zahlung von Zinsen und Prozesskosten verurteilt wird, überträgt der Klient die Entscheidung zur Begleichung der Forderung und den in diesem Zusammenhang zu seinen Gunsten generierten Kredit an Populetic. Wenn die Klage jedoch nicht erfolgreich ist und dem Unternehmen Kosten zugesprochen werden, trägt Populetic die Kosten, sodass der Klient nichts bezahlen muss.

4.7 Von dem Moment an, in dem der Klient das Autorisierungs- und/oder Mandatsdokument unterzeichnet, verpflichtet er sich, die Kosten der Forderung sowie die vereinbarten Gebühren zu tragen, auch wenn er eine von der Fluggesellschaft angebotene Entschädigung akzeptiert, entweder mit oder ohne Intervention von Populetic und/oder gegen deren Rat.

4.8 Wenn der Klient ungenügende oder falsche Angaben macht, die für die Zahlung der Entschädigung notwendig sind, ist Populetic berechtigt, zusätzlich zur vereinbarten Provision auferlegte externe Kosten abzuziehen. Wenn Populetic nach aufeinanderfolgenden Mahnungen und angemessenen Bemühungen, den Klienten zu kontaktieren, dieser nicht antwortet oder die für die Zahlung des vereinbarten Teils der Entschädigung erforderlichen Informationen nicht zur Verfügung stellt, ist Populetic berechtigt, den Teil der Entschädigung, der sonst an den Klienten überwiesen worden wäre, zurückzubehalten. Populetic unternimmt mindestens drei Versuche, den Kunden unter der angegebenen E-Mail-Adresse oder Telefonnummer zu kontaktieren. Nach diesem Zeitraum wird der insgesamt geltend gemachte Betrag Eigentum von Populetic.

4.9 Wenn Populetic, die Fluggesellschaft oder das Gericht die Zahlung der Entschädigung an den Klienten vorgenommen hat, ist Populetic nicht mehr verantwortlich für:

  • 1) Schecks, vorausbezahlte Debitkarten, Kreditkarten oder Ähnliches.
  • 2) Alle Wechsel, die von einem Klienten stammen, der falsche Bankdaten oder eine falsche Adresse angegeben hat, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die Entschädigung, die an einen falschen Empfänger gezahlt wurde; wenn die Entschädigung also aus Versehen an einen anderen Empfänger gezahlt wurde, ist Populetic nicht verpflichtet, sie aktiv einzufordern.

4.10 Für den Zeitraum zwischen Zahlungseingang und -ausgang können keine Zinsen verlangt werden. Populetic behält sich das Recht vor, von der Fluggesellschaft zurückgeforderte Zinsen einzubehalten.

4.11 Es wird standardmäßig keine Rechnung für die erbrachte Dienstleistung und die in Rechnung gestellte Provision ausgestellt, diese kann aber angefordert und per E-Mail versandt werden.

4.12 Populetic haftet nicht für Entschädigungszahlungen, Schäden oder Ähnliches, wenn es aufgrund eines Ereignisses, das sich seiner Kontrolle entzieht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Streik, Aussperrung, Arbeitskonflikte, höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, soziale Unruhen, vorsätzliche Beschädigung, Einhaltung von Gesetzen oder staatlichen Anordnungen, Regeln, Vorschriften oder Richtlinien, Unfall, Ausfall von Anlagen oder Maschinen, Feuer, Überschwemmung oder Sturm, daran gehindert wird, Zahlungen an den Klienten zu überweisen.

5. Datenschutz

Populetic wird die von dem Klienten angegebenen personenbezogenen Daten nur zum Zweck der Bearbeitung der Reklamation in Übereinstimmung mit der geltenden spanischen und europäischen Gesetzgebung, insbesondere mit der Verordnung (EU) 2016/679 des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und der sie umsetzenden Vorschriften verwenden. Der Klient stellt Populetic personenbezogene Daten mit der ausdrücklichen Einwilligung bereit, diese Daten zu verarbeiten und für die Nutzung derselben im Rahmen der Vertragsbeziehung.

Populetic wird die personenbezogenen Daten nur unter folgenden Bedingungen an Dritte übermitteln:

  • 1) Wenn es sich um einen Zweck handelt, der direkt mit dem ursprünglichen Zweck zusammenhängt, für den die Daten erhoben wurden;
  • 2) Wenn es für die Vorbereitung, Verhandlung und Erfüllung eines Vertrags mit dem Klienten erforderlich ist.
  • 3) Wenn es aufgrund einer rechtlichen, behördlichen oder gerichtlichen Anordnung erforderlich ist.
  • 4) Wenn es für die Geltendmachung oder den Schutz von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit Klagen erforderlich ist;
  • 5) Wenn sie dazu dienen, Missbrauch oder anderen rechtswidrigen Handlungen, wie etwa vorsätzlichen Angriffen, vorzubeugen, um die Datensicherheit zu garantieren.

6. Angaben und Informationen zum Klienten

6.1 Der Klient muss alle notwendigen Daten und Informationen zur ordnungsgemäßen Ausführung des Dienstes bereitstellen. Der Klient garantiert, dass die bereitgestellten Daten und Informationen korrekt, vollständig und wahr sind.

6.2 Der Klient ist damit einverstanden, Populetic in allen Aspekten für alle Ansprüche Dritter, aufgrund unzutreffender Mitteilung des Klienten, betrügerischer Datenbeschaffung oder Verhaltens vollständig zu entschädigen.

6.3 Im Falle inkorrekter Daten und Information oder betrügerischen Verhaltens, behält sich Populetic das Recht vor, den Vertrag unverzüglich zu beenden. Wenn die Vereinbarung im Einklang mit diesem Absatz endet, wird der Klient keinerlei Anspruch auf Entschädigung haben.

6.4 Die für die vollständige Verwaltung des Anspruchs verfassten und verwendeten Dokumente (sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich) sind Eigentum von Populetic. Populetic behält sich daher das Recht vor, diese Dokumente dem Klienten auszuhändigen. Der Klient wird auf Anfrage über den Stand seiner Reklamation auf dem Laufendem gehalten.

7. Widerrufs-Regelung

7.1 Der KLIENT hat eine Frist von 14 Tagen, um sein Rücktrittsrecht kostenlos und ohne Angabe von Gründen auszuüben. POPULETIC stellt Ihnen auf seiner Webseite ein herunterladbares Muster-Widerrufsformular bereit.

7.2 Um von seinem Recht auf Widerruf seiner Einwilligung Gebrauch zu machen, muss der Klient eindeutig erklären, dass er die Reklamation zurücknehmen möchte. Die Mitteilung ist an CUSTOMER CARE TECHNOLOGIES S.L., Rambla Iberia, 97 PLZ: 08205 Sabadell (Barcelona), die E-Mail-Adresse [email protected] oder die Fax-Nummer +34 933 969 865 zu richten.

7.3 Der KLIENT ist sich allerdings angesichts der besonderen Art der Dienstleistung bewusst, dass er, wenn die Dienstleistung erbracht worden ist, nicht mehr kostenlos gemäß Artikel 16 der Richtlinie 2011/83/EU widerrufen kann. Die Dienstleistung wird als erbracht angesehen, wenn die Fluggesellschaft die Zahlung akezptiert hat, die Einzahlung der Entschädigung geleistet worden ist oder in einem Gerichtsverfahren ein stattgebendes Urteil ergangen ist.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Populetic ist berechtigt, jederzeit und ohne Vorankündigung diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, Gebühren, Provisionen zu ändern und zusätzliche Bedingungen festzulegen. Diejenigen Änderungen, die sich negativ auf den Klienten auswirken, gelten jedoch nur dann für ihn, wenn er besagten neuen Änderungen zugestimmt hat.

8.2 Die spanischen Gesetze gelten für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, für das Vollmachtsdokument und für den Vertrag zwischen Populetic und den Klienten. Jegliche Streitfälle in Bezug auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das Vollmachtsdokument oder die Abtretung von Rechten oder Bestimmungen der Website sind ausschließlich vor den Gerichten von Barcelona beizulegen.

8.3 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

8.4 Der vollständige Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Vollmachtsdokuments wurde in mehreren Sprachen verfasst, wobei im Falle einer abweichenden Auslegung die spanische Version maßgebend ist.